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Presseerklärung
In der Zeit vom 28.9. bis 2.10.2001 fand in Marburg der 25. Deutsche Jugendgerichtstag statt.
Dieser „Jubiläumsjugendgerichtstag“ stand unter dem Motto „Jugend, Gesellschaft und Recht im neuen Jahrtausend – Blick zurück nach vorn“. Etwa 700 Wissenschaftler und Praktiker aus allen Berufsgruppen der Jugendstrafrechtspflege befassten sich in drei großen Foren mit den drei aus der Sicht der DVJJ wichtigen Fragen:
„Wie sieht die Welt aus, die die Jugendlichen vorfinden? Wie sollte eine jugendgerechte Welt aussehen?“
„Jugendliche als Risikopotential und Zukunftsgarant? Bilder von Jugend und deren gesellschaftliche Funktion“ und
„Wehrt euch, die Jugend kommt! Wie sollte Gesellschaft mit Jugend umgehen?“.
In insgesamt vierzehn Arbeitskreisen forderten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, nicht nur die Probleme zu sehen, die die Jugend der Gesellschaft macht,sondern auch und verstärkt die Probleme, die die Jugend in dieser Gesellschaft hat.
Für den Bereich der Reaktion auf Jugendkriminalität fordert der Jugendgerichtstag in seinen im Abschlussplenum verabschiedeten Thesen neben einer zügigeren Bearbeitung der Jugendstrafverfahren - ohne Vernachlässigung pädagogischer Belange und rechtlicher Garantien - durch enge und verbindliche Kommunikationsstrukturen insbesondere auch das Einhalten fachlicher Qualitätsstandards und deren Sicherung durch Kontinuität und obligatorische Fort- und Ausbildung.
Erneut forderte der Jugendgerichtstag zudem die volle Einbeziehung der Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht und lehnte eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ab.
Mit Erstaunen und Kopfschütteln nahmen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die das Jugendstrafverfahren betreffenden Forderungen von CDU und Schill-Partei in Hamburg zur Kenntnis und verabschiedeten auf dem Abschlussplenum am Dienstag ohne Gegenstimmen und mit nur wenigen Enthaltungen folgende Erklärung:
„Der Jugendgerichtstag wendet sich entschieden gegen Angriffe auf eine eigenständige Jugendgerichtsbarkeit, wie sie zur Zeit in Hamburg zu erwarten sind.
Forderungen nach einer Auflösung des Bezirksjugendgerichts und dem regelmäßigen Wechsel von Jugendrichtern in andere Gerichtsbereiche widersprechen eklatant den Grundsätzen des § 37 Jugendgerichtsgesetz, der Kontinuität und Fachlichkeit erfordert, und berühren zudem auch die richterliche Unabhängigkeit.“
Achim Katz
Vorsitzender der Regionalgruppe Nord der DVJJ
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