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Dr. Roger Kusch
CDU-Bürgerschaftsfraktion
E-mail: kusch@cdu-hamburg.de
Herrn
Richter am Amtsgericht
Joachim Katz
per e-mail
Sehr geehrter Herr Katz,
das Grundgesetz verpflichtet den Staat zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung. Diese Pflicht gilt für die Strafverfolgungsorgane in allen Bundesländern. Das Jugendgerichtsgesetz gilt in München genauso wie in Hamburg.
Hamburg aber ist die deutsche Hauptstadt des Verbrechens. Die Gefahr, auf offener Straße beraubt zu werden, ist in Hamburg 10 mal größer als in München.
Wesentliche Verantwortung hierfür tragen diejenigen Hamburger Jugendrichterinnen und –richter, die statt der gebotenen Strafe das Verfahren einstellen oder viel zu lasche Sanktionen verhängen oder in übertriebener Weise auf Heranwachsende das Jugendstrafrecht anwenden. Hinzu kommen Bewährungsstrafen bei Tätern, die schon zig mal durch Straftaten gezeigt haben, wie wenig sie bereit sind, sich zu bewähren.
In den Antworten des Senats vom 26. Juni 2001 auf 41 CDU-Anfragen (Bürgerschafts-Drucksachen 16/6218 bis 16/6258) finden sich vielfache Belege für das Versagen der Hamburger Justiz bei der Kriminalitätsbekämpfung. Als Beispiel nenne ich einen 23-Jährigen, der in den vergangenen sechseinhalb Jahren 43 mal polizeilich in Erscheinung getreten ist, darunter 12 mal wegen Raubes / Räuberischer Erpressung, 11 mal wegen Diebstahls und 7 mal wegen Körperverletzung. Teilweise konnte er seine schweren Straftaten im Wochenrhythmus begehen, weil die Hamburger Jugendrichterinnen und –richter viel zu oft die Täter wieder laufen lassen. Jugendrichter Johann Krieten hat es im Fernsehen selbst gesagt: „Was an uns herangetragen wird, das ist, dass wir wegsperren sollen ... ich denke, das ist der vollkommen falsche Weg.“
Andere Städte haben, was uns in Hamburg fehlt:
genügend Strafrichter, die strafen und Haftrichter, die verhaften.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Roger Kusch
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