BSF

Presseerklärung der Behörde für Soziales und Familie vom 2.7.2002

Senatorin Schnieber-Jastram stellt Konzept zur geschlossenen Unterbringung für straffällige Kinder und Jugendliche vor

90 gesicherte Plätze in Hamburg - unverzügliche Hausbesuche bei allen Eltern

Auf kriminelles Verhalten von Minderjährigen wird in Hamburg künftig zügig, konsequent und mit der gebotenen Härte reagiert. Dafür hat die Behörde für Soziales und Familie ein bundesweit einmaliges Konzept  mit einem abgestuften Maßnahmenkatalog erarbeitet, an dessen Ende die geschlossene Unterbringung mit insgesamt 90 Plätzen steht. Eine entsprechende Senatsdrucksache wird zur Zeit in der Behörde für Soziales und  Familie vorbereitet. Angestrebt ist eine Beschlussfassung noch in diesem Monat.

"Unser Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass es allen Beteiligten Rechnung trägt", erklärte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram: "Zum einen werden viele Familien frühzeitig bei der  Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Denn Ziel ist, Fehlentwicklungen und auch einer Verfestigung krimineller Verhaltensweisen bei Minderjährigen vorzubeugen. Zum anderen wird bei gefährlichen und schweren Gewalttaten mit der gebotenen und rechtlich zulässigen Härte reagiert, um die Minderjährigen vor sich selbst und die Bürger vor ihren Taten zu schützen."

Neu ist insbesondere ein sogenanntes Familien-Interventions-Team (FIT), das erstmals alle Daten delinquenter Kinder und Jugendlicher zentral erfasst. Sobald ein Minderjähriger der Polizei auffällt, greifen die Mitarbeiter des FIT künftig ein, alle Eltern erhalten einen unverzüglichen Hausbesuch. Helfen die zunächst eingeleiteten Maßnahmen nicht, gibt es kein langes Zögern mehr: Die Kinder und Jugendlichen werden in  eine geschlossene Unterbringung eingewiesen. Zunächst 90 solcher Plätze werden in drei Einrichtungen in Hamburg eingerichtet. Sollte sich zeigen, dass diese Platzzahl nicht ausreicht, werden zusätzlich Kinder und  Jugendliche in geschlossenen Heimen in anderen Bundesländern untergebracht. Parallel dazu können dann entweder die drei neuen Einrichtungen ausgebaut oder eine wei-tere Einrichtung neu geschaffen werden.

Das Konzept im einzelnen:

Familien-Interventions-Team - unverzügliche Hausbesuche bei allen Eltern
Um zügig reagieren zu können, werden in Zukunft sämtliche strafbaren Handlungen von Kindern und Jugendlichen sofort von  der Polizei an ein neu zu schaffendes Familien-Interventions-Team (FIT) gemeldet. Mit dem FIT ist somit auch gewährleistet, dass es von nun an eine Institution in Hamburg gibt, die stets einen aktuellen Überblick über die Situation krimineller Kinder und Jugendlicher hat und sinnvolle Maßnahmen einleiten kann. FIT ist die Bezeichnung für einen Beratungsdienst, der beim Amt für Jugend zum 1. Oktober 2002 eingerichtet wird.
Bei schweren und gefährlichen Gewalttaten führen Mitarbeiter des Familien-Interventions-Teams unverzüglich einen Hausbesuch bei der Familie durch. Im Rahmen dieses Gesprächs wird die Familie zur aktiven Mitarbeit an  den einzuleitenden Maßnahmen verpflichtet. Beteiligen sich die Eltern oder der Minderjährige nicht, stellt der Beratungsdienst direkt einen Antrag beim zuständigen Gericht, entweder auf ein Ermahnungsgespräch oder  auf geschlossene Unterbringung.
Kinder und Jugendliche, die weniger schwere Delikte begangen haben, meldet FIT dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des zuständigen Bezirksamtes. Mitarbeiter des ASD machen dann  schnellst möglich einen Hausbesuch, um den Hilfebedarf abzuklären und geben zeitnah Rückmeldung an das FIT über die Situation und ggf. eingeleitete Hilfen. Das Ergebnis wird später von ASD-Mitarbeitern überprüft und  ebenfalls rückgemeldet.

Dieser Teil des Gesamtkonzepts ist bundesweit hinsichtlich der verbindlichen und konsequenten Verfahrensabläufe, der zügigen Reaktion und der Verpflichtung der Eltern, sich aktiv zu beteiligen, einmalig.  "Jeder, bei dem es verantwortbar ist, bekommt zunächst seine Chance", erläuterte Senatorin Schnieber-Jastram: "Doch dann wird ohne Zögern schlüssig gehandelt. Zudem ist von nun an sichergestellt, dass  alle Eltern von Kindern, die der Polizei durch eine Straftat aufgefallen sind, von Mitarbeitern der Jugendhilfe besucht und mit ihnen verbindliche Maßnahmen vereinbart werden."

Geschlossene Unterbringung in Hamburg: 90 Plätze in drei Einrichtungen
Nach 20 Jahren wird es in Hamburg unter dem neuen Senat wieder geschlossene Unterbringungen für delinquente Kinder und Jugendliche geben. Geschaffen werden drei Einrichtungen mit insgesamt 90 Plätzen. Eine Einrichtung mit 25 Plätzen ist für die Unterbringung von Kindern geplant, die zweite Einrichtung mit 50 Plätzen dient der Betreuung von Jugendlichen.

Das Konzept für die gesicherte Unterbringung in diesen beiden Einrichtungen sieht wie folgt aus:

  • In den Einrichtungen herrscht ein streng geregelter Tagesablauf: Die Kinder müssen innerhalb der Einrichtung die Schule besuchen, die Jugendlichen gehen auf dem gesicherten Gelände zur Schule, Ausbildung oder  Arbeit.
  • Die schulische und berufliche Ausbildung nimmt einen großen Stellenwert ein, um durch den Erwerb von Qualifikationen den Minderjährigen später die soziale Integration zu ermöglichen.
  • Es gibt verbindliche Regeln und bei Zuwiderhandlungen wird konsequent reagiert.
  • Die Kinder und Jugendlichen werden mit ihren Taten konfrontiert und durch Verhaltenstraining dazu angeleitet, sich an Regeln zu halten und Konflikte gewaltfrei und sozial angemessen zu lösen.
  • Nach einer Phase der geschlossenen Unterbringung können sich die Minderjährigen Schritt für Schritt - je nach Entwicklungsstand und Lernfortschritt - mehr individuelle Freiheiten erarbeiten.
  • Die Aufnahme in die Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses.

Diese Konzeption entspricht bundesweiten Standards und verbindet in vorbildlicher Art und Weise verbindliches Handeln mit fordernden und fördernden pädagogischen Elementen.

Die dritte Einrichtung mit 15 Plätzen wird für solche Jugendliche konzipiert, die wegen illegalen Aufenthalts oder wegen ihrer Straftaten mit einer baldigen Abschiebung in ihre Heimatländer rechnen müssen. Für diese Jugendlichen, bei denen es sich weit überwiegend um Dealer handelt, ist das Stufenkonzept nicht sinnvoll.

Die drei Einrichtungen sollen sich auf hamburgischem Staatsgebiet befinden und werden zunächst vom Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) betrieben. Für die Jugendlichen werden 50 Plätze in derzeit vom Kinder- und Jugendnotdienst genutzten Gebäuden in der Feuerbergstraße eingerichtet. Für die Kinder werden als Übergangslösung Gruppen in bestehenden Einrichtungen des LEB entsprechend umgebaut. Für die  voraussichtlich abzu-schiebenden jugendlichen Dealer sollen Räumlichkeiten in der Jugendarrestanstalt Schädlerstraße mitgenutzt werden. Die ersten 25 Plätze für Jugendliche in der Feuerbergstraße sollen ab Oktober  2002 aufnahmebereit sein. Die weiteren Plätze und Einrichtungen folgen sukzessive möglichst bis zum Jahresende.

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