|
Sechs Schwerkranke klagen für das Recht auf Marihuana
Gesundheitsministerium bestätigt schmerzlindernde Wirkung von Cannabis /Professor: Original besser als Substrat
Von Eckhard Stengel
Mit Verfassungsbeschwerden wollen sechs Schwerkranke erreichen, dass sie Cannabis (Marihuana) legal als Medizin verwenden dürfen. Der Bremer Juraprofessor Lorenz Böllinger und sein Assistent Robert Wenzel schickten am Dienstag die Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
BREMEN, 14. Dezember. Die sechs Kläger leiden laut Böllinger unter Krankheiten wie HIV, Multipler Sklerose oder Epilepsie. Ihnen sei ärztlich bescheinigt worden, dass Cannabis ihr Leiden mindern könnte. Anders als Methadon, Morphium oder Codein dürfe der getrocknete Hanf aber nicht ärztlich verschrieben werden. Wer ihn sich daher auf dem Schwarzmarkt beschaffe, mache sich strafbar. Eine Mandantin aus Bayern sei deshalb bereits vom Amtsgericht Hof in erster Instanz zu sechs Wochen Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Böllinger, der den Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Bremen leitet, hält es für "inhuman und verfassungswidrig", dass Kranke gezwungen würden, auf Linderung durch Cannabis zu verzichten oder sich den Stoff illegal und ohne ärztliche Betreuung zu besorgen und dann ständig in Angst vor der Justiz zu leben. "Unsere Mandanten sind nicht mehr bereit hinzunehmen, dass sie mit ihrem Körper, Gesundheit und Freiheit dafür haften sollen, dass der Gesetzgeber keine Differenzierung zwischen arzneilicher Einnahme von Cannabis und dem Konsum von Cannabis als Freizeitdroge getroffen hat", erklärte Böllinger.
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau die positiven Wirkungen von Cannabis: Es entkrampfe Muskeln, lindere Schmerzen, bekämpfe den Brechreiz bei Chemotherapien, erhöhe den Appetit abgemagerter Aids-Kranker und senke den Augeninnendruck. Deshalb würde das Ministerium nach den Worten des zuständigen Referenten Horst Möller es durchaus begrüßen, wenn Medikamente mit Cannabis-Wirkstoffen auf den deutschen Markt kämen. Sie müssten jedoch den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen, also nachweislich wirksam und unbedenklich sein sowie in gleichbleibender Qualität angeboten werden. Bisher habe aber in Deutschland kein Hersteller einen Zulassungsantrag für ein solches Medikament gestellt.
Nach Ministeriumsangaben sind bisher nur in den USA und in England Arzneien mit Cannabis-Wirkstoffen zugelassen. Sie könnten auch in Deutschland verschrieben werden, doch sei der Import sehr teuer und zeitaufwendig. Daneben gebe es eine Apotheke in Frankfurt a. M., die auf Rezept Kapseln oder Tropfen mit einem isolierten Cannabis-Wirkstoff herstelle. "Wir möchten, dass das auch in anderen Regionen angeboten wird", sagte der Referent. Er räumte ein, dass Cannabis bei manchen Patienten besser wirke, wenn es im Originalzustand geraucht werde. Dies zu legalisieren sei aber nicht vertretbar, denn die Dosierung sei nicht überschaubar, und der Rauch sei schädlich.
Böllinger meinte dagegen auf Nachfrage der FR, auch Originalmarihuana sei bei kontrollierter Züchtung gut dosierbar und könne per Wasserpfeife geraucht oder bald auch ähnlich wie Asthmaspray inhaliert werden; ein solches Verfahren werde bereits entwickelt. Die Fülle der Cannabis-Inhaltsstoffe sei nur gemeinsam richtig wirksam und lasse sich nicht durch Medikamente mit nur einzelnen Bestandteilen ersetzen, meinte Böllinger. Er sieht im bisherigen Verbot einen Verstoß gegen die Therapiefreiheit und die körperliche Unversehrtheit.
|