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Bei Flüchtlingen hört das Kindeswohl auf
Eine neue Studie belegt, wie Deutschland die UN-Schutzkonvention aushöhlt
Von Jörg Schindler (Frankfurt a. M.)
Am 20. November wird die UN-Kinderrechtskonvention zehn Jahre alt. Grund zum Feiern? Eher nicht
Zwar hat sich auch die Bundesrepublik verpflichtet, bei staatlichen Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Das aber nur theoretisch. "In der politischen Praxis hat die Kinderrechtskonvention bisher keine Rolle gespielt", schreibt Steffen Angenendt. Der Migrationsforscher hat, unterstützt vom UN-Flüchtlingshilfswerk, die Lage der etwa 220.000 minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland untersucht. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft: Von den "restriktiven Regelungen", die seit 1993 den Asylgedanken aushöhlen, seien Heranwachsende in besonderer Weise betroffen", stellt Angenendt in seiner Studie fest, die UNICEF am Donnerstag veröffentlichte.
So führe etwa der unsichere Aufenthaltsstatus dazu, dass Minderjährige "noch nicht einmal eine kurzfristige Lebensperspektive haben". Wer ständig mit seiner Abschiebung rechnen müsse, sehe in der Regel nicht ein, warum er überhaupt zur Schule gehen soll. Eine Ausbildung scheitere schon daran, dass sich kaum ein Betrieb auf den unsicheren Status Geduldeter einlasse. Ganz abgesehen davon, dass Flüchtlinge, die nach Mai 1997 eingereist sind, ohnehin keine Arbeitserlaubnis mehr erhalten. Die Folge, so Angenendt: Orientierungslosigkeit, abweichendes Verhalten, Krankheiten - im schlimmsten Fall psychische Störungen.
Kranke Flüchtlingskinder jedoch sind ,erheblich schlechter" gestellt als deutsche Altersgenossen: Hilfe erhalten sie, so will es das Gesetz, nur bei akuten Erkrankungen. In Thüringen etwa musste ein 17-Jähriger aus Sierra Leone auf die Operation eines nicht verheilten Beinbruchs mehr als ein Jahr warten und so lange eben die Schmerzen ertragen.
Besonders prekär ist die Lage nach Angenendts Einschätzung für die rund 5.000 bis 10.000 unbegleiteten Flüchtlingskinder in Deutschland. Für ihre speziellen Bedürfnisse wurden 1993 zwar etliche "Clearing-Stellen" eingerichtet. Es gibt jedoch kaum eine, "die nicht in der Kritik steht". So berichtet der Forscher von Fällen, in denen der Amtsvormund bis zu 300 Mündel gleichzeitig betreute oder in denen 14-Jährige schon mal allein zur Anhörung geschickt wurden. Auch würden die Kinder regelrecht ins Asylverfahren "hineingedrängt". Nach der Ablehnung "weigert sich der Amtsvormund zudem in der Regel, dagegen Widerspruch einzulegen".
Vor allem aber in der Altersfrage zeichneten sich deutsche Behörden durch bemerkenswerte Willkür aus, moniert Angenendt. Nach der UN-Kinderrechtskonvention genießen zwar alle unter 18-Jährigen "besonderen Schutz" - nicht aber hierzulande: In Deutschland gelten Flüchtlinge ab 16 asylrechtlich als uneingeschränkt handlungsfähig. Viele Heranwachsende haben jedoch keine Papiere dabei, die Altersbestimmung wird daher meist durch Inaugenscheinnahme von Mitarbeitern der Jugendämter vorgenommen".
Ungeachtet jeden Kindeswohls schieben die meisten Bundesländer auch nach wie vor unbegleitete Minderjährige ab. Oft machten sie sich dabei noch nicht einmal die Mühe zu klären, ob die Kinder bei ihrer Rückkehr wenigstens von Verwandten abgeholt werden. So wurde etwa die junge Kurdin Neshe Özmen aus Heidelberg in die Türkei abgeschoben. Auf Nachfrage hieß es, man habe zuvor mit Neshes Mutter telefoniert - die nach Angabe von Menschenrechtlern seit Jahren nicht mehr sprechen kann. Ungerührt, schreibt Angenendt, nähmen viele Bundesländer Kinder und Jugendliche auch in monatelange Abschiebehaft - was nach Artikel 37 der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verboten ist.
Illegale Machenschaften also? Nicht ganz. Die alte Bundesregierung nämlich hat die Ratifizierung der Konvention unter den Vorbehalt gestellt, dass sie einschränkende ausländerrechtliche Bestimmung erlassen darf. Zu Oppositionszeiten haben SPD und Grüne häufig protestiert. Zu Regierungszeiten ist bislang alles beim Alten geblieben.
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