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Stellungnahme der Kriminologischen Initiative Hamburg zu dem von der Sozialsenatorin vorgestellten Konzept einer geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
Die Vorstellungen der Sozialbehörde zur geschlossenen Unterbringung sind konzeptionslos und folgen – in ihrer Orientierung an straffälligem Verhalten von Kindern und Jugendlichen – dem generellen Weg der schillbestimmten Koalition, auf soziale Probleme mit Repression und Ein(aus)schließung zu reagieren.
Es gibt zur Zeit bundesweit 140 Plätze in geschlossenen Heimen. Auch diese vorhandenen Einrichtungen sind nicht ausgelastet. Erfolgskontrollen fehlen bisher. Ein Modellversuch in Ückermünde ist schon im Jahr 2000 gescheitert. Die Schwierigsten werden gerade von diesen Einrichtungen abgelehnt, (Siehe Anhörungen im Enquete Bericht zur Jugendkriminalität, 2000).
Wo die Sozialsenatorin vor diesem Hintergrund der knappen Kassen das Geld und den Bedarf für 90 Plätze allein in Hamburg sieht, bleibt ihr Geheimnis.
„Die Aufnahme in die Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses“, heißt es in der Presseerklärung der Sozialsenatorin lapidar. Doch welche Richter sollen die Aufnahme anordnen? Welche Rechtsgrundlage hat sie dafür vorgesehen, vor allem für Kinder!!!? (das Kinder und Jugendhilfegesetz sieht nur Hilfen zur Erziehung und die Inobhutnahme vor.). Es ist hinreichend nachgewiesen, daß die geschlossene Unterbringung genau die Probleme schafft, zu deren Behebung sie vorgibt anzutreten: Bandenbildung, Aggressivität, Gewalthierarchien, Drogen und Suchtmittelabhängigkeiten, Hospitalisierungen, Chancenlosigkeit u.a. Viele Kinder haben seit früher Kindheit Gewalterfahrungen, waren lange Opfer, bevor sie Täter werden, diese Erfahrung wird fortgesetzt in geschlossenen Systemen. Erfahrungen mit Anstalten haben seit Jahrhunderten gezeigt: Die Erziehung im Käfig erzieht zum Leben im Käfig.
Da es um Reaktion auf „kriminelles Verhalten von Minderjährigen“ gehen soll, liegt erst einmal nahe, dass die Jugendrichter gemeint sind. Die haben jedoch bisher nicht einmal die vorhandenen acht Plätze in den „Intensiv betreuten Jugendwohnungen“, die von ihrem Konzept her einer geschlossenen Einrichtung schon sehr nahe kommen, genutzt, um Jugendliche dort „zur Vermeidung der Untersuchungshaft“ unterzubringen.
Bleiben die Familienrichter. Die aber haben sich in ihrer Entscheidung allein am Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu orientieren. Ziele wie Abschreckung oder Schutz der Bevölkerung vor Straftaten sind hier eben keine rechtlich zulässigen Kriterien. Der frühere Polizeipräsident von Stuttgart Haas (CDU) sagte 1998 völlig berechtigt: Abschreckung und schärfere Gesetze sind der falsche Weg, Wegsperren hilft nichts. Jugendkriminalität kann nur ursachenorientiert erfolgreich bekämpft werden. (7 Thesen - Papier vom 16.März 1998)
Besser als die geschlossenen Anstalten, die Hamburg jetzt schon im Strafvollzug vorhält, ist die Jugendhilfe mit 75% Prozent Erfolgen (Leistungen und Grenzen von Heimerziehung).
Wo diese Plätze – zudem mit Möglichkeiten des Schulbesuchs, von Ausbildung oder Arbeit „auf dem gesicherten Gelände“ – geschaffen werden sollen und können, bleibt im übrigen völlig offen. Verheerend wäre es, wenn dadurch die bundesweit vorbildliche Einrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes gefährdet würde. Auch die Jugendarrestanstalt in Wandsbek bietet keinen Platz für 15 „abzuschiebende jugendliche Dealer“ und ist dafür auch überhaupt nicht geeignet.
Bleibt die Idee des Familien-Interventions-Teams. Wenn es wirklich um Unterstützung und Beratung der Familien ginge, wäre es sicher sinnvoller, die vorhandenen Institutionen und Jugendämter personell so auszustatten, dass sie ihren Grundaufgaben - allgemein, den Hilfen zur Erziehung - endlich besser gerecht werden können. Die Orientierung an Straftaten von Kindern und Jugendlichen lässt jedoch auch hier deutlich erkennen, dass es nicht um – oft dringend erforderliche – Hilfe oder Beratung geht, sondern um Kontrolle und Repression.
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