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Die Hamburger Zeitungen haben wieder einmal ihr Thema: “Der Schrecken von Berne” - so hieß es in einer Überschrift des Hamburger Abendblatts über einen Heranwachsenden, der wegen einer Reihe von
teils schweren Straftaten beim Bezirksjugendgericht angeklagt worden war. Ein ganzes Stadtviertel sollte dieser Heranwachsende, der sicher kein Unschuldslamm ist, in Furcht und Schrecken versetzt haben.
Nun mag man bereits darüber nachdenken, wie es einem 18- oder 19-Jährigen möglich ist, ein ganzes Viertel zu “terrorisieren”, ohne über eine mafia-ähnliche Organisation zu verfügen, und ob hier
nicht möglicherweise wieder einmal maßlos übertrieben und dramatisiert wurde.
Jedenfalls stieß die Hauptverhandlung gegen diesen Jungen, die im Dezember letzten Jahres stattfand, auf breites Interesse sämtlicher Medien. Selbst nachdem das Gericht - aus guten Gründen und
nach dem Gesetz - die Öffentlichkeit ausgeschlossen hatte, gab es keine Ruhe. Reporter und Kameraleute drängten sich im Flur vor dem Sitzungssaal und lauerten geradezu auf eine Möglichkeit, den Angeklagten zu
photographieren oder zu filmen. Unter Mißachtung der gerichtlichen Entscheidung wurde sogar durch eine kurzzeitig geöffnete Tür in den Saal hineingefilmt.
Sensationspresse habe im Gerichtssaal des Jugendgerichts nichts zu suchen, heißt es in den Kommentaren zum Jugendgerichtsgesetz - und mir schien, als wollten die erschienenen Medienvertreter die
Gründe für den Ausschluß der Öffentlichkeit noch einmal nachträglich und nachdrücklich bestätigen.
Auch nach Abschluß der Hauptverhandlung ging es so weiter. Anrufe, Anfragen, Versuche, trickreich etwas zum Ergebnis herauszuholen. Die Entscheidung über die Nichtöffentlichkeit von
Hauptverhandlung und Urteilsverkündung wurde nicht akzeptiert.
Nachdem ich mich als Richter bereiterklärt hatte, allgemeine Fragen zum Jugendstrafverfahren zu beantworten, wurde darüber nicht berichtet. Nur der Bildzeitung gelang es bei dieser Gelegenheit
mit einem besonders üblen Trick, Zitate, die noch dazu durchgehend falsch waren, in einem Artikel unter der Überschrift “Zwei Jugendrichter, zwei Meinungen” Äußerungen des auch außerhalb Hamburgs bekanntgewordenen
Strafrichters (jetzt Zivilrichters) Schill gegenüberzustellen. Ich beabsichtige, mich wegen dieses Artikels an den Presserat zu wenden, denn meiner Bitte um Richtigstellung wurde - natürlich - nicht entsprochen.
In einer langdauernden Kampangne - und mit Unterstützung des bereits genannten “schillernden” Kollegen - ist es den Hamburger Medien inzwischen gelungen, das Vertrauen eines erheblichen Teils
der Hamburger Bürger in die Hamburger Jugendstrafrechtspflege zu zerstören. Das ist verheerend - und war doch nicht zu verhindern, denn sachliche Informationen über Sinn und Zweck des Jugendstrafverfahrens waren
nicht erwünscht.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, ob die Hamburger Medien - und nicht nur sie - unter dem Schutz und der Privilegierung der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten
Pressefreiheit nicht zunehmend die ebenfalls durch Artikel 5 geschützte Informationsfreiheit mißachten und gefährden. Man spricht heute nicht ohne Grund von der sog. “vierten Gewalt”, die letztlich keiner
demokratischen Kontrolle unterliegt und zunehmend von wirtschaftlichen Interessen bestimmt ist.
Ich möchte keineswegs für die Abschaffung der Pressefreiheit plädieren. Sie ist konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aber reichen vorhandene Institutionen der
Selbstkontrolle noch aus, uns vor einem Mißbrauch der Pressefreiheit zu schützen? Es sind letztlich immer weniger immer größere und mächtigere “Medienunternehmen”, die mit der Macht der “vierten Gewalt” Meinungen
zunehmend prägen und bestimmen und damit nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Entwicklung unserer Gesellschaft nehmen.
Vielleicht fällt dazu einem Klügeren als mir etwas ein?
Achim Katz
Meine “Gegendarstellung” zu dem Bildzeitungsartikel finden Sie auf der Seite “Bildzeitung”
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