Nachrichten

Aktuell sind die Ergebnisse des Hamburger Bürgerschaftswahlkampfes sicherlich. Allerdings finden Sie nicht die Ergebisse, sondern eine Bewertung unter dem Gesichtspunkt der im Wahlkampf erhobenen jugendkriminalpolitischen Forderungen auf der Seite Hamburg.

Neu ist außerdem die Seite 25.DJGT, auf der eine Presseerklärung zum letzten Deutschen Jugendgerichtstag sowie die vom Abschlußplenum verabschiedeten Thesen dokumentiert sind. 

Obwohl die weiteren neuen Themen auch Hamburg betreffen, habe ich die Hamburg-Seite zunächst unverändert gelassen. Die neuen Themen der Hamburger Jugend(strafrechts)politik und der Hamburger Justizpolitik finden Sie auf den Seiten Geschlossene Heime und Strafvollzug.

Das Neueste ist eine Kritik am Forum dieser Website. Offenbar gefällt es einigen nicht, dass die BesucherInnen des Forums dies nutzen, um Rat und Hilfe zu suchen, und dabei auch die von ihnen begangenen Straftaten schildern. Ich werde zu diesem Thema in Kürze noch einmal ausführlich Stellung nehmen.

 

Schnellgerichte in ganz Hessen möchte der dortige Justizminister einrichten - siehe den FR-Bericht auf der Seite “Schnellgerichte” und den durch diese Nachricht inspirierten Beitrag auf der Seite “Beschleunigung”.

In den USA sind, wie die Frankfurter Rundschau im Oktober vorletzten Jahres berichtete, die Verbrechensraten erneut zurückgegangen. Danach hat sich der seit Anfang der neunziger Jahre bestehende  Trend fortgesetzt. Allerdings steht dem Abwärtstrend in den Großstädten ein erstmals registrierter Anstieg der Morde in Kleinstädten gegenüber. Sie finden den Bericht auf der Seite “Erfolg”

Dass dieser Erfolg unter Umständen teuer bezahlt wird, ergibt sich aus den Berichten, die Sie auf der Seite“USA” und ihren Unterseiten finden.

Ebenfalls aus den USA stammt die Meldung auf der Seite “Mordprozess”. In diesem Mordprozess wurde ein 13-Jähriger von einem Erwachsenengericht wegen eines Totschlags schuldig gesprochen, den er als Elfjähriger (!) begangen haben soll. Anders als der Fall Raoul Wüthrich fand dieser Prozess hierzulande in den Medien kaum Beachtung. Einen sehr beeindruckenden Prozeßbericht aus der  Frankfurter Rundschau können Sie auf der Seite “Kindergericht” unter “USA” lesen.

“Opferschutz statt Täterschutz”- so lautet neuerdings in Politik und Medien die Devise. Dass es dabei gar nicht so sehr um die Opfer von Straftaten und deren Rechte und Interessen geht, sondern in erster Linie um die Forderung nach Strafschärfung, wurde auf einem Kongreß der Straffälligenhilfe vertreten, der im November stattfand. Dass die Forderung nach immer härteren Strafen wenig vernünftig, wenig  effektiv im Hinblick auf Schutz vor Kriminalität und zudem für die Gesellschaft ausgesprochen teuer ist, wissen Kriminologen und aufgeklärte Rechtspolitiker. Die Öffentlichkeit wüßte es auch, wenn häufiger darüber berichtet würde. Die Frankfurter Rundschau hat es wieder einmal getan - auf der Seite “Ausgrenzung”. Sie finden diese Seite unter Jugendkriminalität.

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Vollversammlung einstimmig die internationale Kinderrechtskonvention. Sie wurde von 191 Staaten ratifiziert, von der Bundesrepublik 1992, allerdings mit einem ausländerrechtlichen Vorbehalt, der dazu führt, dass über 16-Jährige Flüchtlinge, die eigentlich dem Schutz der Kinderrechtskonvention unterfallen, wie Erwachsene behandelt werden. Auch den unter 16-Jährigen wird, wenn sie als meist unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland kommen, nicht der von der Kinderrechtskonvention geforderte Schutz gewährt. Die Grünen wie auch etliche Flüchtlingsinitiativen fordern daher die Abschaffung dieses Vorbehalts. Einen Bericht darüber - und über die Haltung von Innenminister Schily - finden Sie auf der Seite “Geburtstag”. Diesen Beitrag und weitere Berichte dazu finden Sie auf der Seite “Asyl”,  Auszüge aus der Kinderrechtskonvention auf der Seite “UN-KK”.

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