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Kurze Darstellung meiner Position zum Thema Drogenfreigabe
I. Prämissen
1. Die bisherige Prohibitionspolitik ist gescheitert.
Wie in den USA die Alkoholprohibition erst einen illegalen Markt geschaffen und zur Entstehung sog. "Organisierter Kriminalität" als gesellschaftlichem Problem beigetragen hat, so hat die Verschärfung des Betäubungsmittelrechts in der Bundesrepublik Anfang der 70er Jahre zur Entwicklung einer subkulturellen Drogenszene beigetragen und damit den Boden bereitet für das im Zusammenhang mit den aus Vietnam zurückkommenden US-Soldaten einsetzende Heroingeschäft. Die Prohibitionspolitik hat - trotz weitgehender Konzepte bis hin zum amerikanischen "War on Drug" - die Zunahme von Drogenkonsum und -Handel nicht stoppen können. Nach wie vor erreichen 95 - 97 % der Drogen den Endverbraucher, steigen die Zahlen der Erstkonsumenten und der sog. "Drogentoten". Die Beschaffungsdelinquenz nimmt an Umfang und Gefährlichkeit zu.
2. Die Prohibitionspolitik trägt zumindest zur Verschärfung der Drogenproblematik bei:
- für die Konsumenten erhöht sie das Risiko, an den mit dem Konsum in der Illegalität verknüpften Lebensbedingungen zu verelenden. Die Gefahren von Überdosierung, HIV- und Hepatitisinfektionen und damit schweren Gesundheits- und Lebensrisiken sind nicht auf die pharmakologischen Wirkungen der illegalen Drogen, sondern auf die Konsum- und Lebensbedingungen der Konsumenten zurückzuführen, zu denen sie durch die Prohibition gezwungen sind. Der Zwang zur Beschaffung der Droge auf dem illegalen Markt führt zu sozialem Abstieg, Delinquenz und Verelendung.
- für die Gesellschaft führen die Szenebildung in den betroffenen Stadtteilen zu einer massiven Verminderung der Wohn- und Lebensqualität, die Zunahme von HIV- und Hepatitisinfektionen zu Gesundheitsgefährdungen, die Beschaffungsdelinquenz zu immer schwereren wirtschaftlichen Schäden. Die Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden führt zu Grundrechtseinschränkungen und Eingriffen in die Intimsphäre aller Bürger.
3. Keine Droge, ob legal oder illegal, ist ungefährlich.
Die Diskussion über legale oder illegale Drogen, Verbot oder Freigabe hat (zu) wenig mit dem eigentlichen Problem zu tun, daß nicht so sehr ein Drogenproblem, d.h. das Problem mit bestimmten Drogen ist, sondern ein Suchtproblem, von dessen Bearbeitung die Drogendiskussion eher ablenkt.
Schon ein Blick auf die Statistik macht deutlich, daß es in unserer Gesellschaft eine massive Suchtproblematik gibt, die sich nur zu einem sehr geringen Teil an den sog. illegalen Drogen festmachen läßt. Zur Lösung dieser Suchtproblematik, wenn sie denn zu lösen wäre, kann eine Prohibitionspolitik unter Einsatz des Strafrechts schon aus diesem Grunde jedenfalls nicht viel beitragen.
II. Zur Legalisierung von Cannabis-Produkten
Die gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums sind in der drogenpolitischen Diskussion der 70er und auch noch der 80er Jahre zumindest stark übertrieben worden. Es dürfte heute kaum noch ein Suchtmediziner zu finden sein, der die gesundheitlichen Risiken mit denen des Konsums der - legalen Drogen Alkohol oder Nikotin auch nur gleichsetzt. Die Mehrheit siedelt die gesundheitlichen Gefahren eines gelegentlichen oder auch geregelten, d.h. kontrollierten Cannabiskonsums auf der Ebene des regelmäßigen Konsums von Kaffee oder Tee an. Folgerichtig hat das Schweizerische Bundesgericht schon in einer Entscheidung vom 29.8.91 festgestellt, daß "nach den gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse" sich nicht sagen liege, daß "Cannabis geeignet sei, die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen. Die vom Konsum von Cannabis ausgehenden Gefahren sind vergleichsweise gering und bleiben in verschiedener Beziehung sogar hinter jenen des Alkohols zurück; der Gebrauch von Cannabis führt nicht zwangsläufig zu jenen gefährlicherer Stoffe ( Umsteigegefahr)." Aus diesem Grunde haben verschiedene Gerichte inzwischen die Frage, ob das strafrechtliche Verbot des Umgangs mit Cannabis überhaupt (noch) verfassungsrechtlich zulässig sei, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die faktische Entkriminalisierung in Holland hat überdies gezeigt, daß eine Legalisierung keineswegs einen massiven Anstieg von Cannabiskonsumenten zur Folge haben muß.
III. Zur Legalisierung der sog. "harten Drogen"
Bei diesen Drogen, insbes. also Heroin und Kokain, ist die Frage einer Legalisierung nicht so einfach zu beantworten. Zwar ist auch hier das auf die pharmakologische Wirkung der Droge selbst zurückzuführende gesundheitliche Risiko längst nicht so hoch, wie in der drogenpolitischen Diskussion behauptet wird. Gesundheitliche Langzeitschäden wie bei chronischem Gebrauch von Alkohol sind z. B. auch bei chronischem Gebrauch über einen langen Zeitraum in der Medizin nicht bekannt.
Es ist jedoch im Zusammenhang mit diesen Drogen - und wesentlich bedingt durch die Prohibitionspolitik - ein Konsum- und Suchtverhalten entstanden, das eine sofortige Legalisierung als nicht verantwortbar erscheinen läßt.
Die Legalisierung dieser Drogen und damit letztlich ihre Integration in unsere Gesellschaft wird voraussichtlich erst das Ergebnis eines Prozesses sein, der über Entkriminalisierung des Konsumenten, Schaffung ausreichender Substitutionsmöglichkeiten und begrenzter, zunächst ärztlich indizierter, in einem weiteren Schritt möglicherweise staatlich kontrollierter Abgabe verlaufen wird.
Leitlinie für eine solche Entwicklung wäre, bezogen auf die generelle Suchtproblematik, nicht, das Suchtproblem zu lösen, sondern Schaden zu begrenzen Daß dies einer nicht-prohibitiven Drogenpolitik eher gelingen könnte, machen z.B. die Erfolge der niederländischen Drogenpolitk aber auch die Ergebnisse der Begleitforschung zum Hamburger Methadon-Projekt, vor allem jedoch die Ergebnisse der Begleitforschung zum Schweizer Projekt einer diversifizierten Drogenabgabe deutlich .
Faktisch gibt es eine Entkriminalisierung der Drogenkonsumenten übrigens - jedenfalls in Hamburg - längst. Tagtäglich wird in Hamburg zigtausendmal gegen das BtMG verstoßen, zum Teil unter den Augen der Bürger und der Polizei, ohne daß letztere einschreitet. Man stelle sich einmal vor, Polizei und Justiz müßten auch nur die sichtbaren täglichen Verstöße der 12 - 15.000 Heroinabhängigen in Hamburg tatsächlich verfolgen - das gesamte Strafverfolgungssystem würde zusammenbrechen. Es findet also lediglich eine selektive Strafverfolgung statt, die rechtsstaatlich äußerst problematisch ist und ohnedies große Bereiche des Konsums illegaler Drogen nicht erfaßt, da hier der Konsum völlig unauffällig stattfindet (z.B. der in weiten Kreisen der Unterhaltungsindustrie und des sog. Jetset vermutete Kokaingebrauch).
Die - ärztliche oder staatliche - Versorgung Drogenabhängiger mit Substitutionsmitteln oder der benötigten Droge selbst wäre nur eine Konsequenz der Entkriminalisierung der Konsumenten, da diese anderenfalls leerliefe, wenn nach wie vor der Zwang zur Beschaffung im illegalen Markt und damit zu Delinquenz und Verelendung bestünde.
Für eine - m.E. letztlich unausweichliche - Legalisierung gibt es bereits eine Reihe von Vorstellungen, die mit ihren Vor- und Nachteilen zu diskutieren wären. Jedes einzelne dieser Konzepte wirft Fragen auf und bringt Probleme mit sich, die gegeneinander abzuwägen wären und im Zusammenhang mit der generellen Suchtproblematik diskutiert werden müßten. Das Ergebnis dieser Diskussion könnte durchaus auch ein anderer gesellschaftlicher Umgang mit den heute legalen Drogen sein wie z.B. ein generelles Werbeverbot für alle Drogen, Einschränkungen des freien Verkaufs auch von Alkohol oder Nikotin oder eine erhebliche Verbesserung der Suchtprävention und des Jugendschutzes.
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