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Presseerklärung der Kriminologischen Initiative Hamburg e. V. zur Situation im Hamburger Strafvollzug
VON DEN „TOTENGRÄBERN DES HAMBURGER STRAFVOLLZUGES“
In der Haushaltsdebatte der Bürgerschaft vom 16.4.2002 hat Justizsenator Dr. Roger Kusch - gewandt an die Opposition - u.a. folgendes erklärt:
„Sie sind die Totengräber des Hamburger Strafvollzuges!...Es mag sein, daß Sie sich in den letzten 44 Jahren angewöhnt haben,gesetzliche Vorgaben nur noch dann ernst zu nehmen, wenn sie Ihnen ins politische Kalkül passen. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß dieser Senat sich in seinen politischen Entscheidungen an Gesetz und Rechtorientiert!“
Gesetz und Recht haben den Vorrang des Resozialisierungsgebotes im Strafvollzug, also das Bemühen um soziale Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, verfassungsrechtlich festgeschrieben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat jeder Gefangene einen grundrechtlichen Anspruch aus Art. 1 und 2 GG dahin, daß der Strafvollzug vorrangig auf das Ziel der Resozialisierung auszurichten ist. Dementsprechend hat das von allen größeren Parteien einhellig verabschiedete Strafvollzugsgesetz die soziale Integration der Verurteilten – natürlich unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit – zum alleinigen Vollzugsziel bestimmt.
Damit wird zugleich in der bestmöglichen Weise dem Schutz künftiger Opfer gedient: Diese haben ein unmittelbares eigenes Interesse an der Wiedereingliederung der Täter, weil damit Rückfälle verhindert werden und somit die Sicherheit der Allgemeinheit wirksam erhöht wird.
Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot ist nach Art. 20 III GG für alle staatliche Gewalt verbindlich. Es gilt selbstverständlich auch weiterhin in Hamburg! Jede Verwaltung, die dem Vorrang des Resozialisierungsgebotes nicht mehr Rechnung tragen wollte, handelt mithin nicht nur gesetzes-, sondern sogar verfassungswidrig.
Die KRIMINOLOGISCHE INIATIVE HAMBURG ist entsetzt über die Art und Weise, mit der die jetzige Koalitionsregierung in Hamburg – allen voran der für diesen Bereich verantwortliche Justizminister – im Strafvollzug Handlungsweisen praktiziert, die Gesetz und Recht permanent verletzen:
1.) Es verstößt gegen Gesetz und Recht, an die Stelle des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebotes ein anderes Vollzugsziel – nämlich den Verwahrvollzug – in den Vordergrund zu stellen: Mit der populistischen Parole, Haft dürfe kein Luxusurlaub sein, Haft müsse wieder als Haft spürbar sein, wird das Resozialisierungsgebot bewußt unterlaufen.
2.) Es verstößt gegen Gesetz und Recht, entgegen der einschlägigen Regelung im Strafvollzugsgesetz den geschlossenen und nicht den offenen Vollzug als Regelvollzug anzusehen.
3.) Es verstößt gegen Gesetz und Recht, Gefangene menschenunwürdig unter Verstoß gegen Art. 1 GG unterzubringen, wie erst jüngst wieder in der JVA Am Hasenberge(„St.Fu“) geschehen, wobei dem Justizsenator die dem entgegenstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die in diesem speziellen Fall bereits im Juli 2000 ergangen war, durchaus geläufig ist.
4.) Es verstößt gegen Gesetz und Recht, den Zugang der Gefangenen zu Lockerungen und Besuchen generell zu erschweren, um die Strafhaft „spürbarer“ zu machen.
5.) Es verstößt gegen Gesetz und Recht, die Zugangsmöglichkeiten der Gefangenen zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit zu verschlechtern, um damit den Haushalt zu entlasten.
6.) Es verstößt gegen Gesetz und Recht, drogensüchtige Gefangene in ihrem Anspruch auf Gesundheitsfürsorge insbesondere im Bereich einer qualifizierten Drogenbehandlung mit Methadon zu beschneiden.
Die KRIMINOLOGISCHE INIATIVE HAMBURG appelliert nachdrücklich an den Senat, dafür Sorge zu tragen, daß der Justizsenator wieder zu der von ihm angekündigten Orientierung an Gesetz und Recht zurückkehrt. Schließlich haben alle Senatsmitglieder bei ihrem Amtsantritt gemäß Art. 38 Abs. 1 der Hamburgischen Verfassung einen Eid dahin abgelegt, daß sie dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands die Treue halten und die Gesetze beachten.
Eine gesetzeswidrige Orientierung des Strafvollzuges an populistischen Parolen von „law and order“, deren eigentliches Ziel letztlich darin besteht, dem politischen Machterwerb und Machterhalt zu dienen, ist nicht hinnehmbar.
Es ist wissenschaftlich belegt, daß fehlende Rehabilitationsmaßnahmen für Gefangene die Rückfallquote steigen lassen. Zudem schrecken längere Haftstrafen und ein härterer Strafvollzug nicht vor weiteren Straftaten ab. Dies hat erst jüngst wieder eine umfangreiche Studie in den USA, bei der die kriminellen Karrieren von über 270 000 Gefangenen untersucht worden sind, belegt.
Wirksamer Opferschutz wird daher allein mit der gesetzestreuen Befolgung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebotes gewährleistet!
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